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Loretta von Salm-Obersalm

Loretta von Salm-Obersalm

Female Bef 1300 - 1345  (45 years)    Has more than 100 ancestors and more than 100 descendants in this family tree.

Personal Information    |    Notes    |    All

  • Name Loretta von Salm-Obersalm 
    Birth Bef 1300 
    Gender Female 
    Death 1345 
    Siblings 6 Siblings 
    Person ID I18608  Geneagraphie | Ahnen BvS
    Last Modified 19 Mar 2010 

    Father Graf Johann von Salm-Obersalm, I,   b. Abt 1264   d. Abt 1328 (Age 64 years) 
    Mother Jeanette de Joinville   d. Yes, date unknown 
    Family ID F7406  Group Sheet  |  Family Chart

    Family Graf Heinrich II von Sponheim,   b. 1283   d. Oct 1323 (Age 40 years) 
    Marriage 20 Jan 1315 
    Children 
    +1. Johann III von Sponheim,   b. Abt 1314   d. 20 Dec 1398 (Age 84 years)
    Family ID F6229  Group Sheet  |  Family Chart
    Last Modified 19 Mar 2010 

  • Notes 
    • http://www.net-art.de/kropp/lorett2.htm

      ihr Name kommt in Quellen auch als Lorette, Lorethe, Lauretta vor.
      Sie ist vor 1300 auf einer der vier dem Vater verbliebenen Burgen geboren, auf Salm oder Langenstein im Elsaß, Püttlingen oder Mörchingen in Lothringen.

      Diese, jung Witwe geworden und Mutter dreier unmündiger Kinder, bewährte sich von 1323 bis 1331 als kluge und tüchtige Regentin der Hinteren Grafschaft Sponheim. Durch die wagemutige Gefangennahme des bedeutendsten Reichsfürsten ihrer Zeit, des Trierer Erzbischofs Balduin von Luxemburg, ging diese Kleinfürstin in die Geschichte ein. Die Nachwelt hat seit dem gelehrten, aber auch erfindungsreichen Abt Johannes Trithemius, der 170 Jahre nach dem Starkenburger Bischofsfang schrieb, die unerhörte, nach den Vorstellungen des Mittelalters frevelhafte Tat mannigfaltig ausgeschmückt.
      In Prosa und Poesie ist die Gräfin Loretta gefeiert worden, bevor überhaupt die historische Forschung ihrem Leben nachspürte.
      Den ersten Versuch einer wissenschaftlichen Lorettavita unternahm vor der Jahrhundertwende der Birkenfelder Gymnasialdirektor Friedrich Back, der Sohn des gleichnamigen Kastellauner Pfarrers und Nestors der Hunsrücker Geschichtsschreibung.
      Als der junge Back von 1845 bis 1848 das Trarbacher Progymnasium besuchte und bei seinem Onkel, Rektor Daniel Stäffler, wohnte, beschäftigte erstmals die Gräfin Loretta die Phantasie des Gymnasiasten. Back widmete sich später in Birkenfeld ernsthaft der Geschichte Lorettas, an die ihn ihr in der Nähe gelegener Witwensitz, die Frauenburg, erinnerte.
      Frühere Forschungen des Vaters wiesen ihm den Weg. 1878 fand er bei Archivstudien in München die Quellen zur Kirchenbuße der Gräfin. Neuere Dichtungen, in denen die Persönlichkeiten Balduins und Lorettas durch ein Liebesverhältnis verzeichnet wurden, reizten Backs Kritik. Er veröffentlichte wenige Jahre vor seinem Tode (t 1901 ) seine Forschungsergebnisse in einem Vortrag im Literarischen Verein in Birkenfeld.
      Dieser 19seitige Lebensabriß Lorettas ist erst 1583 aus dem Nachlaß Backs herausgegeben worden. Der TrabenTrarbacher Gymnasialprofessor Heinrich Disselnkötter setzte das Werk Backs fort. Es ist Disselnkötters Verdienst, die historische Existenz des bekanntesten Mitglieds des sponheimischen Grafengeschlechts auf Grund langjähriger Quellenstudien, die Backs Erkenntnisse ergänzten und erweiterten, ins richtige Licht gesetzt und ein umfangreiches Lebens- und Zeitbild aus dem 14. Jahrhundert geschaffen zu haben, das bis heute Gültigkeit hat.

      Disselnkötters Buch über die Gräfin Loretta erschien 1940 und bildete den krönenden Abschluß seiner Forschungen zur Geschichte der Sponheimer an der Mosel, die er 1899 mit der Studie "Die Grevenburg" begonnen hatte.

      Die Hintere Grafschaft war nach dem Tode der Grafen Heinrich und Johann verwaist. Die vormundschaftliche Regierung für den ältesten Sohn, der damals höchstens neun Jahre alt war, und die Landesverwaltung übernahm die Gräfin Loretta allein, eine für die damalige Zeit erstaunliche Tatsache.
      Die noch nicht 27jährige Witwe rechtfertigte das in sie gesetzte Vertrauen des Familienrates und zeigte sich allen Schwierigkeiten als Mumparse (Vormund) für Haus und Land in den über sieben Jahren ihrer Regentschaft gewachsen. "Sie wahrte", wie Friedrich Back urteilte, "ihr Recht und lebte ihrer Pflicht" Erste Aufgabe war für sie, die Erbverpflichtungen mit den geistlichen Verwandten zu regeln. Pantaleon gegenüber zeigte sie sich noch großzügiger als 1323 bei der Bildung der Diller Zwergherrschaft; Propst Heinrich versprach sie eine Jahresrente von 100 Pfund Heller aus den Gefällen des Dorfes Wolf. Im Gegensatz zu dem unzuverlässigen Schwager Pantaleon sollte Oheim Heinrich sich als kluger Ratgeber und treuer Helfer erweisen. Bei der Besiegelung der Erbabfindung am 1. 4.1324, bei der die wichtigsten Verwandten zugegen waren, gab es für Loretta ein Wiedersehen mit ihrem Vater.
      Die wirtschaftliche Lage sah in der ersten Zeit der Regierung Lorettas nicht rosig aus. Im elterlichen Hause Salm hatte sie schon früh finanzielle Nöte erfahren, jetzt mußte sie in eigener Verantwortung haushalten. Die Legate für Himmerod konnte sie nicht auszahlen; ebenso entfielen vorerst die ihr von ihrem Schwiegervater vor seinem Tode aufgetragenen Ewigmeßbestimmungen in den Kirchen von Enkirch und Wolf.
      Von ihrer Salmer Mitgift hatte sie bisher kaum etwas gesehen, die väterliche Schuld hatte sich inzwischen auf 3500 Metzer Pfund Heller erhöht. Ihr Vater stellte ihr dafür zahlungskräftige Bürgen, sogar Johannes Vogt von Hunolstein. 1325 mußte Loretta bei ihrem Lehnsmann Endries von Oberstein ein größeres Darlehen, 1000 Pfund Heller, aufnehmen, für das sie jährlich 11 % Zinsen aus der Bede der Brombacher Pflege zahlte!
      Außer finanziellen Sorgen sah sich die junge Regentin einem anderen Zeitübel konfrontiert, der verstärkt auftretenden Landflucht, die besonders für kleine Territorien ohne Städte schlimme Folgen hatte.
      Ihr rückte Loretta früh zu Leibe. In zwei Fällen, in denen angesehene Leute wie der gräfliche Kellner Johann von Enkirch und der Schultheiß Sybel von Buhlenberg rumen, d. h. räumen, mit Hab und Gut auswandern wollten, ging sie rigoros vor durch Androhung hoher Strafen, Festnahme, Forderung einer hohen Zahl von Bürgen (bis 90 Personen) bzw. Zahlung sehr hoher Haftpflichtsummen (2000 Pfund Heller).
      So hatte Loretta im ersten Jahr ihrer Herrschaft Exempla statuiert, die männlicher Entschlußkraft nicht nachstanden. Bald wurde sie aber vor ernstere politische Probleme gestellt. Seit dem Sieg Ludwigs des Bayern im Kampf um die Nachfolge Heinrichs VII. widmete sich Sponheims mächtiger Nachbar, Erzbischof Balduin von Trier, mit aller Kraft dem inneren und äußeren Ausbau des Erzstifts. Ließen nach Graf Johanns II. Tod die neu erbauten trierischen Burgen Baldenau und Balduinseck beide Sponheimer Linien mißtrauisch werden, so mußten Balduins Pläne um das Kröver Reich die Starkenburger äußerst reizen.
      Dieses Überbleibsel eines ehemals größeren Reichsgutes hatte 1274 König Rudolf von Habsburg an die Moselsponheimer verpfändet. König Ludwig der Bayer erlaubte Balduin 1314, die Reichspfandschaften in seiner Erzdiözese einzulösen, was aber Graf Johann II. nicht akzeptieren konnte. Der Wittelsbacher, den der Trierer Erzbischof und der Starkenburger Graf bei seiner Kandidatur unterstützt hatten, versprach darauf Graf Johann die Nichteinlösbarkeit des Kröver Pfandgutes zu seinen Lebzeiten. Ebenso mußte 1324 Balduins Versuch, die Kröver Vogtei dem verschuldeten Inhaber Aegidius (Gilles) von Daun abzukaufen, auf den Einspruch der Gräfin Loretta gestoßen sein, der ein erzbischöflicher Vogt weniger genehm sein konnte als der schwache Dauner.
      Die Beziehungen zwischen den einst befreundeten Parteien waren durch das Kröver Streitobjekt schon leicht getrübt, als Loretta ihre erste Bewährungsprobe, die Fehde mit dem Wildgrafen Friedrich von Kirburg, einem angesehenen Lehnsmann des Trierer Erzbischofs, zu bestehen hatte. Schon die Vorfahren des Kirburgers lebten in Reibereien mit den Herren der Hinteren Grafschaft, in deren südlichem Teil Streubesitz der Wildund Raugrafen lag, wegen des Rechts an Land und Leuten, besonders im Gebiet um Herrstein-Wörresbach.
      Der Wildgraf, als gewalttätig verrufen, glaubte, mit der jungen Regentin leichtes Spiel zu haben, und sagte ihr Fehde an. Aber die Gräfin kam ihm zuvor, ließ ihn von ihren Reisigen unter der Führung Richwins von Mielen und Heinrich Struppenhavers überfallen und gefangennehmen. Auf der Starkenburg hielt sie ihn so lange in strenger Haft, bis er sich mit seinem Sohn unterwarf. Er mußte erblicher Lehnsmann ihres noch nicht zwölfjährigen Sohnes Johann werden, für sich und seine Erben Sühne und Urfehde schwören.
      Den Sühnebrief vom 12. 3. 1327 siegelten zehn hochedle Herren, an ihrer Spitze Erzbischof Balduin sowie die Grafen von Veldenz und Sponheim Kreuznach. Den Lehnsrevers ließ sich die vorsichtige Gräfin am 5. April auch von dem Sohn des Kirburgers bestätigen. Bei Nichteinhaltung der Lehnsverpflichtung waren Friedrich und Godfried von Kirburg bereit, in einem Einlager in Enkirch bis zum Einlösungstag zu verbleiben.In der Kirburger Fehde hatte Loretta nicht nur ihre Rechte in Herrstein gesichert, sondern auch die Vorrangstellung gegenüber den alteingesessenen Wildgrafen behauptet.
      1327 wird der Name Lorettas noch in Verbindung mit zwei anderen Fehden genannt. Die eine mit Aegidius von Daun, gegen den die Einwohner des Kröver Fiskus zusammen mit der Gräfin standen vielleicht wegen des beabsichtigten Verkaufs der Vogtei , scheint nicht zum Ausbruch gekommen zu sein. Die zweite Fehde führte über ein halbes Jahr erfolglos Schwager Pantaleon, der Herr von halb Dill, gegen Johannes Vogt von Hunolstein. Ob Loretta oder ihr Vater, Graf Salm, der noch gewisse Rechte an Hunolstein beanspruchte, in der Hunolsteiner Fehde Pantaleon offen unterstützten, bleibt unklar.

      Der Gewaltstreich gegen den hohen Kirchen und
      Reichsfürsten war nach der Auffassung der Zeit eine
      ungeheuerliche, verbrecherische Aktion, welche die
      Exkommunikation zur Folge haben mußte. Balduin selbst
      hatte 1310 auf der Trierer Provinzialsynode die Strafen für
      Gewalttaten gegen Geistliche festgesetzt.

      Nach der Bekanntgabe der Freveltat hatte der Ortspfarrer
      der Gräfin und ihren Helfern die Exkommunikation
      anzukündigen, und falls binnen dreier Tage der Gefangene
      nicht in Freiheit gesetzt war, die Ortsgemeinde mit dem
      Interdikt zu belegen, d. h. jede gottesdienstliche Handlung zu
      untersagen.

      Nun war der zweite Onkel des verstorbenen Grafen Heinrich, der Kölner Domherr Gotttried, seit 1326 auch Inhaber der
      Pfarrei Traben, die er durch den Leutepriester Thilmann betreuen ließ. Da Gottfried wohl kaum gegen seine Nichte vorging,
      blieb die kirchliche Strafankündigung dem erzbischölfichen Offizial überlassen.

      Die Exkommunikation sah für die Betroffenen den Ausschluß vom Gottesdienst vor, von den Sakramenten, allen kirchlichen
      Ämtern und Lehen (inhabilitas), außerdem den bürgerlichen Verruf (infamia), der jedermann den Umgang mit den Missetätern
      verbot.

      Auf die Kunde von der Gefangennahme des Erzbischofs, die natürlich überall größtes Aufsehen erregte, versammelte sich am 9.
      Juni 1328 in Trier das Domkapitel, um Beschlüsse zur baldigen Auslösung Balduins zu fassen. Ihn gewaltsam zu befreien oder
      die Starkenburg zu belagern, erwog man gar nicht, da die Felsenfeste über Enkirch als uneinnehmbar galt. Das Domkapitel
      wählte aus seiner Mitte sechs Herren, den Dompropst Joffrid von Rodemachern, den Domdechanten Johannes von Daun, den
      Archidiakon Boemund von Saarbrücken (den späteren Erzbischof), den Domscholaster und Propst von St. Paulin Johann von
      Kerpen, den Domsänger Nikolaus von Hunolstein und den Kanonikus Diethard von Ulmen.

      Diese hohen Geistlichen, Angehörige des Landesadels, erhielten außerordentliche Vollmachten; ihre zu fassenden Beschlüsse
      wurden im voraus gebilligt mit dem Vorbehalt, daß die erblichen Besitzungen und Rechte des Erzstifts nicht angetastet werden
      dürften. Gerade diese Zusatzklausel erschwerte die Verhandlungen, da der Streit um den alten Erbbesitz der trierischen Kirche
      im Birkenfeldischen entstanden war.

      Als die wochenlangen Verhandlungen auf der Starkenburg mit der zäh ihre Rechte verteidigenden Gräfin zu stagnieren drohten,
      griff Balduins Neffe Johann, Graf von Luxemburg und König von Böhmen, persönlich als Vermittler ein. Er hatte am 29. Mai
      der Krönung des französischen Königs in Reims beigewohnt und befand sich vor der Rückreise nach Prag noch in seinen
      luxemburgischen Stammlanden, von wo er durch Eilbotschaft auf die Starkenburg gerufen wurde.

      Er erkannte die Hauptforderung Lorettas an und bewog seinen Onkel zum Nachgeben. Die kluge Gräfin verlangte vorab als
      Pfand für eine ehrliche Sühne bis zur endgültigen rechtlichen Klärung die Herausgabe der drei bedeutendsten festen Schlösser
      des Erzbistums: Cochem, Bernkastel und Manderscheid, an einen Treuhänder.

      Diese Aufgabe übernahm der hochangesehene Ritter Johann von Braunshorn, Herr auf Beilstein und Vogt im Zeller Hamm. Er
      schwor Loretta, die Pfandburgen zu ihrem und ihrer Kinder Nutzen zu bewahren. Bei einem Sühnebruch Balduins sollten die
      Burgen der Gräfin so lange ausgehändigt werden, bis sie mit 30 000 Pfund Heller entschädigt würde. "des syvenden Dages in
      dem Hoewe Mainde (Heumonat)" am 7. Juli 1328, beurkundeten dann den umfangreichen Sühnevertrag König Johann, elf
      erzbischöfliche Lehnsmänner, davon sieben Grafen und vier Edelherren, sowie die Abgeordneten der fünf Städte Trier,
      Koblenz, Boppard, Oberwesel und Montabaur.

      In dem Vertrag, den die couragierte Loretta dem in ehrenvoller Haft gehaltenen Erzbischof abgerungen hatte, wurde der
      Birkenfelder Streit beigelegt. Die von Balduin erbaute Trutzburg durfte Loretta mit Ausnahme der Ausrüstung übernehmen oder
      niederreißen. Balduin verzichtete auf jeden Burgenbau in diesem Raum.

      Die Gräfin und ihre Erben erhielten in den Bännen Birkenfeld und Brombach ausdrücklich die alleinige Hoheit mit allen Rechten
      und Einkünften zugesichert. Die beiden Parteien schlossen weiter ein festes Bündnis zur gegenseitigen Hilfe gegen jedermann
      ausgenommen von Triers Seite waren der Papst, das Reich, das Erzbistum Mainz, dessen Pfleger Balduin bald werden sollte,
      und die Grafen von Luxemburg, von sponheimischer Seite die verwandten Grafen von Jülich und Salm.

      Auch über das Kröver Reich ging Balduin Verpflichtungen ein; er verzichtete für sich, seine Nachfolger und das Erzstift auf das
      Einlösungsrecht an dem Sponheim verpfändeten Reichsgut, das 1399 endgültig sponheimisches Reichslehen wurde. Balduin
      beschränkte sich zu Lebzeiten Lorettas auf die Teilrechte, die er 1324 von den Daunern als den bisherigen Vögten angekauft
      hatte. Seine Nachfolger jedoch erwarben 1398 endgültig die Kröver Vogteirechte, mit denen Kurtrier später ein Drittel der
      landesherrschaftlichen Gewalt beanspruchte.

      Endlich versprach Balduin dem Grafen von Salm, Lorettas Vater, der 1318 Hunolstein zum Trierer Lehen erklärt hatte, Hilfe in
      seinem Dauerstreit mit den Vögten von Hunolstein. Loretta gelang es sogar, den Erzbischof in ihrem Konflikt mit der Kirche als
      Fürsprecher zu gewinnen. Er gelobte ihr, sich in Avignon beim Papst zur Lösung aus dem Kirchenbann einzusetzen, und zwar
      bis Ostern 1329.

      Die übervorsichtige Gräfin gestand ihm im Falle des Ablebens des schon 86jährigen Papstes
      Johannes XXII. noch eine zusätzliche Verhandlungsfrist von sechs Monaten zu. Balduin versprach,
      bei einem Mißerfolg in Avignon wenigstens dafür einzutreten, daß die Absolution von einem
      bevollmächtigten deutschen Bischof oder Abt ausgesprochen werden dürfe und diesem auch die
      Art der Buße überlassen werde.

      Die Parteien einigten sich noch über einen Schlichtungsausschuß, sollten Differenzen entstehen. Er
      bestand aus den Rittern Paul von Eich für Kurtrier, Volker von Starkenburg für Sponheim und dem
      gemeinsamen Obmann Werner von Randeck. Vorsorglich wurden auch Ersatzleute benannt. Bei
      Klagen der Gräfin sollte in Kröv oder in Enkirch, ansonsten in Bernkastel oder Zell beraten
      werden. Bei Nichtbefolgung der Schiedsgerichtsentscheidungen waren für Balduin nach genau
      vorgeschriebener Prozedur die drei Burgen an den Treuhänder zu übergeben, für Loretta war ein
      Zwangsaufenthalt in Metz oder Diedenhofen vorgesehen. Da die Gräfin als der schwächere Teil
      besorgt war, ob der Erzbischof sich an den Vertrag halte und ihn nach seiner Freilassung nicht für
      ungültig erkläre, verlangte sie ihm noch eine fünffache Garantie ab.

      1 ) Der Erzbischof mußte die zwölf prominentesten Lehnsleute als Bürgen stellen; außer Johann von Luxemburg-Böhmen die
      Grafen von Sayn, Saarbrücken, Veldenz, Katzenellenbogen, Virneburg, zwei Raugrafen, die Edelherren von Blankenheim,
      Manderscheid und Aegidius von Daun. Sie waren vom Treueid gegen ihren Lehnsherrn entbunden und der Gräfin zur Hilfe
      verpflichtet.

      2) Balduin sicherte durch Eid bei den Heiligen die Erfüllung des Vertrages zu und verzichtete auf jegliche Rache und
      Rückforderung des konfiszierten Reisegepäcks.

      3) Balduin, das Domkapitet und die fünf trierischen Städte gelobten, sich weder vom Papst noch vom Kaiser von diesem
      Vertrag entbinden zu lassen.

      4) Die fünf Städte versprachen ausdrücklich, dem Erzbischof bei Vertragsbruch nicht gegen die Gräfin zu helfen. Loretta habe
      dann das Recht, bei Zuwiderhandlung der zwölf Bürgen oder der genannten Städte diese beim Kaiser zu verklagen. Die bereits
      eingeleitete Treuhandschaft über die drei Pfandburgen wurde nochmals bestätigt mit genauen Anweisungen Balduins für die
      Ausrüstung und mit einem Vorbehalt für den Kriegsfall.

      Dieser umfangreiche und durch mehrfache Garantien abgesicherte Sühnevertrag vom 7. 7. 1328 enthält 3800—bis auf die
      Invocatio Dei — mittelhochdeutsche Worte und entspricht im Druck Oktavseiten.Alle Teilnehmer hängten an die große
      Urkunde ihre Siegel, zwanzig an der Zahl: der Erzbischof und sein Neffe Johann, die zwölf adeligen Bürgen, die fünf Städte und
      Gräfin Loretta. Der König von Böhmen, dessen Klugheit der Erzbischof seine Freilassung und dessen Großmut die Gräfin den
      wohldurchdachten, günstigen Vertrag verdankte, war auch bei der noch anstehenden Lösegeldfrage behilflich.

      Man einigte sich in einem Zusatzvertrag auf eine Summe von 11000 Pfund Heller, einen relativ geringen Betrag, vergleicht man
      die 1500 Pfund, die Lorettas Vater an den Herzog von Lothringen für seinen Freikauf nach einjähriger Haft 1314 hatte zahlen
      müssen. Das Balduin von Trithem nachgesagte Scherzwort, warum Loretta von dem reichsten Reichsfürsten keine größere
      Summe ertrotzt habe, gehört auch zu den "dreist erfundenen Zugaben" in den Hirsauer Annalen.

      Das Lösegeld sollte bis zum Andreastag (30. 11.) 1328 gezahlt werden. Balduin und sein Neffe Johann bürgten dafür
      vertraglich mit ihren Burgen Stahlberg, Stahleck und Braunshorn, die dem Grafen Wilhelm von Katzenellenbogen als
      Treuhänder bis zur Zahlung des Lösegeldes anvertraut wurden.

      In der Gegenurkunde Lorettas vom 8. Juli 1328 wurden nochmals der Pfandcharakter dieser Burgen und das
      Wiedereinlösungsrecht des Erzbischofs betont. An der Besiegelung nahmen neben dem Treuhänder, Volker von Starkenburg
      und Werner von Randeck auch zwei Verwandte Lorettas teil, der Kölner Domherr und Pastor von Traben, Gottfried, und ihr
      jüngster Bruder Clais von Salm. Nach dem Austausch der drei Sühnebriefe verließ Johann von Böhmen noch am 8. Juli die
      Starkenburg. Für den 17. Juli 1328 wird bereits seine Anwesenheit in Prag bestätigt.

      Wann Erzbischof Balduin die Starkenburg verlassen hat, kann nicht genau festgestellt werden. Die Angabe des Echternacher
      Abtskatalogs, Balduins Haft habe vier Monate gedauert —so lange habe der neue Abt Dietrich auf seine Bestätigung seit dem
      28. 5. 1328 warten müssen—ist nicht stichhaltig, da die Wiederaufnahme der erzbischöflichen Amtsgeschäfte für den 15.
      September 1328 beglaubigt ist.

      Daß Balduin sich am 18. Juli noch auf der Starkenburg befand, bezeugen zwei Dokumente, bei deren Abfassung er zugegen
      war. Die erste Urkunde, auf seine Anweisung für die mißtrauische Gräfin ausgestellt, bestätigte ihr auch schriftlich den Eid des
      Treuhänders Braunshorn und des Ersatzmannes Kerpen.

      In dem zweiten Brief gestattet Loretta dem Erzbischof, das Lösegeld in zwei Raten von 4000 Pfund Heller am 1. Oktober und
      7000 Pfund am 30. November 1328, etwaige Entschädigungsgelder (Pinen) noch später zu zahlen. Balduins Zwangsaufenthalt
      bei der Herrin von Starkenburg dauerte also mindestens sechs, höchstens 14 Wochen; vom 18. Juli bis 15. September fehlt
      jedes Lebenszeichen von ihm. Disselnkötter vermutet, er habe sich vorübergehend in ein Kloster oder auf die Burg Weiskirchen
      bei Wadern, die ihm deren Ritter Dietrich am 4. August auftrug, zurückgezogen, um sich aus dem Streit zwischen Papst
      Johannes XXII. und dem gebannten Kaiser Ludwig—letzterer hatte einen Gegenpapst, ersterer wollte einen Gegenkönig
      wählen lassen—heraushalten zu können. Eine freiwillige Verlängerung seines Aufenthalts auf der Starkenburg aus demselben
      Grunde ist weniger wahrscheinlich.

      Die Mär von einem Starkenburger Liebesidyll zwischen dem Erzbischof und der verwitweten Gräfin, deren sich der Volksmund
      seit dem 19. Jahrhundert nur zu gern annahm, geht auf den in Traben geborenen Adam Storck zurück, geachteten Professor an
      der Bremer Bürgerschule, der damit 1818 in den "Darstellungen aus dem preußischen Rhein- und Mosellande" seinen Beitrag
      zur Moselromantik leistete.

      Einerseits deutet er an, Loretta habe sich das "persönliche Wohlwollen" Balduins während der Gefangenschaft erworben, nennt
      sie gar eine "zweite Dido" andererseits will er seiner Pflicht als Historiker nachkommen, wenn er in der Fußnote den Annalisten
      Brower zitiert, der mit Recht Balduins Sittenstrenge und Keuschheit rühmte.

      Christian von Stramberg mokierte sich schon 1837 über die Phantasie Storcks, hält eine Romanze aber auch deswegen nicht
      für glaubhaft, weil er Loretta bereits ein kanonisches Alter, wenigstens 40 Jahre, zubilligte. Ironisch kommentiert er: "Wenn er
      denn einmal sündigen, zur Hölle fahren wollte, so konnte der Erzbischof, der schöne Prinz aus dem luxemburgischen
      Kaiserhause, der reichste Fürst Deutschlands, der hochgebildete Zögling der feinsten französischen Hofsitte allerwärts besser
      fahren und sich dabei die unfreundliche Erinnerung an den losen Streich und an den überharten Minnesold, Aufsehen und
      Ärgernis ersparen."

      Aber auch Stramberg irrte, denn Balduin war damals 43, Loretta noch nicht 30 Jahre und Lorettas Sohn Johann nicht 23,
      sondern 14 Jahre alt. Noch hundert Jahre später wird über Stramberg gelächelt, der als gestrenger Zensor alle früheren und
      späteren Chronisten verdammt, "die erwägen, welchen Reiz ein kleiner Skandal einer trockenen Erzählung verleihen mag"
      Jedenfalls konnte auch der Sarkasmus Strambergs nicht verhindern, daß die zur Volkssage gewordene gewagte Vermutung
      Adam Storcks Romanschriftsteller und Dichter motivierte, von den doppelten Banden zu schreiben, in denen die Gräfin den
      Erzbischof hielt.

      Erzbischof Balduin hielt den Sühne- und Lösungsvertrag und
      respektierte die Gräfin von Sponheim und ihre Erben als
      ebenbürtige Partner. Er zahlte das Lösegeld überraschend
      schnell vor dem festgesetzten Termin; der Graf von
      Katzenellenbogen trat als Treuhänder nicht in Aktion.

      Loretta quittierte am 23. 11. 1328 den Geldempfang: "Ich
      Loretta grevine von Spanheim und frowe zu Starkinberg dun
      kund allen luden, das der hochgeborene Furste, min Herre
      Baldewin Erzebischof zu Triere mir gegebin und bezalet hat
      funfzehntusend punt haler, die er mir Schuldig waz als von der
      Sunen wegen, die tzuschen yme und mir geredit und gemachet
      wart, sagen yne und sinen Stift der vorgescrieben Summen
      geldes ledig und los und quit alzumale"

      Durch die Zahlung des um 4000 Pfund Heller erhöhten Lösegeldes war Loretta nun in der Lage, alten geldlichen
      Verpflichtungen nachzukommen. So entschädigte sie mit 700 Pfund Heller den Edelherrn Gerlach von Isenburg; ihrer
      Schwägerin Blancheflor, der verwitweten Gräfin von Veldenz, zahlte sie die von Graf Johann II. versprochene Mitgift von 3700
      Pfund Heller aus.

      Sie dachte dabei auch an die Zeit nach ihrer Regentschaft und ließ sich von den älteren Mitgliedern des Hauses Sponheim das
      mit ihrem Geld eingelöste verpfändete Land als ihr Eigentum bis Lebensende bestätigen. Daß der Kirchenbann nicht mehr die
      Wirkung wie zur Zeit der Salier- und Stauferkaiser hatte und Loretta fast unbehelligt in ihrem Lande regieren konnte, bewies
      ihre Teilnahme an einer von Januar bis Dezember dauernden Fehde auf dem Hunsrück, welche die Vordersponheimer mit ihr
      um Diller Sprengelbesitz führten.

      Erzbischof Balduin, der dabei sogar ihr Verbündeter war, stieg schon nach einem halben Jahr aus, da er durch den Konflikt mit
      dem Papst wegen der Besetzung des Mainzer Erzstuhls voll in Anspruch genommen wurde. So konnte er sich auch nicht in dem
      Maße für Lorettas Lösung aus dem Kirchenbann einsetzen, wie er es gelobt hatte.

      Die für Loretta wichtige Frage der Absolution konnte aber nicht länger aufgeschoben werden; für den Kirchenfrevel mußte sie
      Buße tun. Der Ausschluß vom Gottesdienst und den Sakramenten, der in den Kirchen ihres Landes geboten war, werden die
      "Hindernisse" sein, an denen es ihr—wie Balduin im Sühnevertrag andeutete nicht fehlte. Als Fürsprecher bei der Kurie sprang
      nun an Stelle Balduins der bewährte Propst Heinrich von Sponheim ein, der im Streit zwischen Kaiser und Papst zu letzterem
      übergegangen war.

      Als er, der Domherr in Köln, Mainz und Trier war, im Auftrag des päpstlichen Gegenkandidaten für Mainz, Heinrich von
      Virneburg, in Avignon verhandelte, verwandte er sich auch für seine gebannte Nichte. Er wurde von Johannes XXII. mehrfach
      ausgezeichnet und zum päpstlichen Hofkaplan ernannt. Für Lorettas jüngere Söhne erwirkte er geistliche Ehren und Pfründen:
      für Gottfried ein Kanonikat in Trier, für Heinrich eins in Verdun. Bei diesen Bestallungen überging der Papst absichtlich Balduin
      als Herrn der Trierer Erzdiözese.

      Da die Gräfin die Auszeichnungen ihrer Kinder, die als Mitfrevler eigentlich kein geistliches Amt übernehmen durften, als ein
      gutes Omen für ihren Prozeß ansah, beschloß sie nun, die beschwerliche Reise nach Avignon zu unternehmen und ihre Sache
      selbst dort vorzutragen.

      Erzbischof Balduin gab ihr ein Empfehlungsschreiben, datiert am 17. März 1330, mit, das sich an den Papst und seine
      Poenitentiare wandte. Der wichtigste Passus darin lautete: ... "Ihr möchtet geruhen, der hochachtbaren Frau Loretta, Gräfin von
      Sponheim und Herrin zu Starkenburg und allen den Ihren, die sich schuldig gemacht haben und es auch noch sind, um der
      Gefangenschaft willen, bei der sie selbst seiner Zeit in Person und durch die Ihrigen mich und einige meiner Geistlichen durch ein
      zufälliges Mißgeschick gefangen nehmen und eine Zeitlang gefangen halten ließ, huldvoll die Gnade der Lossprechung zu
      spenden und den Makel der Entkirchlichung . . . von ihnen zu nehmen" Auffallend sind dabei der ritterliche Großmut und die
      elegante Verharmlosung, mit der Balduin den Gewaltstreich von 1328 als "zufälliges Mißgeschick" (quodam casu fortuito)
      entschuldigend abtat.
      Er beteiligte sich auch an den beträchtlichen Reisekosten nach Südfrankreich, die seine Trierer Kammerjuden vorstreckten.

      In der Osterwoche 1330 traf Loretta mit ihrem Gefolge in der Papstresidenz ein. Bei ihr waren ihre jüngeren Söhne, die fünf
      Haupthelfer und Dienerschaft. Obwohl auch der Böhmenkönig Johann sich brieflich für sie beim Papst verwandt hatte, ließ man
      sie über eine Woche warten, bis ihr Fall zur Sprache kam und die Büßer, die kniefällig Abbitte leisteten, erhört wurden. Der
      greise Papst Johannes XXII., ein Franzose, war nicht gesonnen, die schwere Beleidigung eines Kirchenfürsten leicht zu nehmen,
      sondern legte der Gräfin und ihren Mitschuldigen schwere Bußen auf, die in der Heimat, in der Diösese Trier, abzuleisten
      waren.

      Drei Teile sah die Kirchenbuße vor:Die Gräfin und ihre Mitschuldigen sollten sich an einem der nächsten Feiertage, Pfingsten
      (27. 5.) oder Johannistag (24. 6.), an einen Ort in der Nähe Triers begeben.
      Dort sollten sie vom Ortseingang barfuß und barhäuptig nach der Kirche pilgern, die Männer zudem in weißem Büßergewand
      ohne Gürtel, jeder eine brennende, vier Pfund schwere Kerze tragen, diese kniend reumütig vor dem Hauptaltar opfern und vor
      der Volksmenge ihre Schuld bekennen.
      Die Gräfin durfte die schwere Kerze tragen lassen oder selbst eine leichtere tragen.

      Da die Hauptschuldigen aus Furcht für ihr Leben eine öffentliche Buße in der Bischofsstadt Trier hatten vermeiden können,
      wurde der Gräfin weiter auferlegt, baldigst fünfzig ihrer Leute nach Trier zu schicken, die an einem Festtag vom Stadteingang
      aus barfüßig mit brennenden Kerzen zum Dom ziehen und dort vor allen Gläubigen die Schuld ihrer Herrin bekennen sollten.

      Außerdem mußten sie vier 12 Pfund schwere Silberampeln vor dem Hochaltar aufhängen, die als Stiftung Lorettas mit einer
      ewigen Ölrente verbunden waren.
      Schließlich wurde den Hauptschuldigen noch zur Pflicht gemacht, zwei Jahre hintereinander an den Samstagen der Fastenzeit zu
      fasten und die Armen zu speisen, die Gräfin fünf Arme zu Ehren der fünf Wunden Christi, die anderen Schuldigen je einen
      Bedürftigen.

      Nachdem die Büßer eidlich dem Großpoenitentiar Kardinal Gaucellin die gehorsame Befolgung aller Bußanordnungen gelobt
      hatten, empfingen sie die Lossprechung. Der Gräfin und ihren Kindern wurde ausdrücklich verkündet, sie seien von den Strafen
      absolviert, die das Konzil von Vienne 1313 in der Constitutio des Papstes Clemens V. "Si quis suadente diabolo" für
      Gewaltaten gegen Geistliche nicht nur für die Täter, sondern auch für deren Nachkommen festgesetzt hatte und von denen nur
      der Papst lösen konnte. Loretta empfing noch von dem Papst in 19 Bullen besondere Gnadenerweise; neben einem Schutzbrief
      vom 23. 4. 1330 für die Heimreise erhielt sie die Sondergenehmigung, einen Tragaltar zum Messelesen zu benutzen, sowie
      einen Ablaß in der Sterbestunde durch den Beichtvater. Ferner durfte sie bei einem Aufenthalt in interdizierten Orten eine stille
      Messe lesen lassen.

      Eine vierte Bulle erlaubte ihr alljährlich am Todestag ihres Mannes den Besuch von Kloster und
      Kirche zu Himmerod, um durch feierliche Exequien seiner zu gedenken—unbeschadet der
      entgegenstehenden Ordensvorschriften. Ihre noch unmündigen Söhne—nicht der Erbgraf
      Johann—kamen in den Genuß weiterer Privilegien; ihnen wurden jetzt noch Domherrenstellen in
      Köln und Mainz zugesprochen. Dazu vergab der Papst auch Gunsterweise an Söhne und
      gebildete Töchter (puellae litteratae) des hintersponheimischen Adels.

      Es handelte sich hier um Pfründen und die Aufnahme in Klöster der Erzdiözese für Angehörige
      der Familien Boos von Waldeck, Schmidburg, Buch, Schwarzenberg und Muditz von Trarbach.
      Loretta konnte mit ihrer Avignonreise zufrieden sein. Sie hatte zwar nicht alle gegenüber Balduin
      auf der Starkenburg geäußerten Wünsche durchgesetzt, doch immerhin erreicht, nicht persönlich
      in der Stadt Trier zur Kirchenbuße erscheinen zu müssen.

      Der ältere Back beschreibt ein solch peinliches Bußzeremoniell, das in Trier in der Regel in der
      Karwoche stattfand. Der öffentliche Auftritt dort hätte für die stolze Gräfin eine Demütigung
      bedeutet.In Verbindung mit der Reise nach Avignon stellt Disselnkötter die bis heute nicht
      beantwortete Frage, ob Loretta dort auch noch im Auftrag Balduins für eine Aussöhnung
      zwischen Papst und Kaiser sondiert habe.

      Der Papst war so rücksichtsvoll, das kirchliche Bußprogramm erst
      zehn Tage nach der Abreise Lorettas am 4. Mai 1330 in einem Brief an
      den Bischof Adolf von Lüttich, einen der von Loretta gewünschten
      Bußverwalter, zu senden. Dieser, aus dem westfälischen Grafenhause
      von der Mark stammend, war dem Papst verantwortlich für den
      Vollzug der Kirchenbuße; er mußte die öffentliche Absolution in der
      Heimat Lorettas verkündigen und dem Papst beglaubigte Urkunden
      darüber zukommen lassen. Wann die beiden Bußwallfahrten
      stattgefunden haben, ist nicht feststeilbar; jedenfalls erfolgten sie nicht
      an den empfohlenen Feiertagen im Mai und Juni 1330.

      Ebenso ist nicht der Ort belegt, der für den Bußgang Lorettas gewählt
      wurde. Disselnkötter vermutet ein abgeschiedenes Kloster in der Nähe
      der Starkenburg, entweder Himmerod oder Springiersbach. Trotz der
      engen Beziehungen zu Himmerod, das näher bei Trier und nicht auf sponheimischem Gebiet lag, spricht mehr für das
      Augustiner-Chorstift Springiersbach (bei Bengel) die Tatsache, daß auf der Starkenburg am 4. August von dem Kleriker
      Johannes Cyppart von Enkirch als Notar ein Akt über die Kirchenbuße aufgenommen wurde, bei dem drei Herren aus
      Springiersbach zugegen waren. Der Abt Eustachius von Springiersbach und Propst Otto von Ravengiersburg besiegelten den
      notariellen Akt. Zeugen waren die Kirchenherren Heinrich von Allenbach und Johannes von Wörresbach, der Kanonikus
      Matheus und der Laie Hermann Ziehe, beide aus Springiersbach. Es ist zu bezweifeln, ob die Gräfin alle ihr vorgeschriebenen
      Anordnungen auf ihrem Bußgang ausgeführt hat, wenn sie diesen überhaupt angetreten hat.

      Der Bischof von Lüttich, der päpstliche Bußbeauftragte, scheint hier sehr großzügig verfahren zu sein, wie auch das
      Starkenburger Notariatsdokument zeigt. Darin sind die Weisungen des Papstes an den Bischof genau aufgeführt, aber über
      deren Ausführung, Teil oder Nichtvollzug wird nichts Näheres gesagt. Den beiden siegelnden Klostervorstehern genügte es,
      daß sich das die Absolution enthaltende päpstliche Schreiben in der Hand der Gräfin befand. So hatte Loretta wohl durch
      geschickte Hinhalte- und Verschleierungstaktik die öffentliche Buße weitgehend umgangen. Ebenso im Dunkeln liegt die
      befohlene Bußfahrt der 50 sponheimischen Wallfahrer nach Trier.

      Bezeugt ist nur das Faktum, daß erst 1344, also 14 Jahre später, das Öl für die Hochaltarleuchter im Trierer Dom von Loretta
      und ihrem Sohn Johann III. gestiftet wurde. Aber die Bußaffäre war 1330 noch nicht abgeschlossen. Am 10. März 1331
      reisten neun weitere sponheimische Helfershelfer beim Starkenburger Überfall zum Schloß Muhal bei Lüttich, um von Bischof
      Adolf absolviert zu werden. Heiderinc von Winningen, Henrich von Pünderich, Theoderich von Sleyden, Nikolaus von
      Allenbach, Wenzo genannt Goldegin, Hennekin gen. de Boos, Heinrich gen. Komkoifere, Konrad gen. Eydelman und Sifrid
      gen. Nus erhielten die Lossprechung mit der Auflage, sich in der Heimat im Minoritenkloster Merl (bei Zell) bei dem frommen
      Mönch Sibert der eigentlichen Buße zu unterziehen.Der Vollzugsbericht über die Absolution dieser Nachzügler enthält
      wiederum außer dem päpstlichen Schreiben mit dem Bußkatalog keine näheren Angaben, ob den Anordnungen im einzelnen
      gefolgt wurde. Damit ist das Kapitel über die Kirchenbuße Lorettas und ihrer Mittäter abgeschlossen. Als einzige echte Belege
      können nur das Starkenburger Notariatsinstrument vom 4. 8. 1330 und die späte Ölstiftung vom 13.12.1344 herangezogen
      werden. Die Frage aber, ob Loretta ihren Schuldverpflichtungen wirklich nachgekommen ist, kann nicht befriedigend
      beantwortet werden.

      Ein wichtiges Ereignis in der sponheimischen Geschichte, die Verbindung des
      Hauses Starkenburg mit den rheinpfälzischen Wittelsbachern, steht am Ende der
      über siebenjährigen Regentschaft Lorettas. Ihre Entpflichtung leitete die Verlobung
      ihres ältesten Sohnes Johann ein, der Ende 1330 sechzehn Jahre alt und nach
      sponheimischem Recht mündig wurde.

      Da Johann sehbehindert war—im hohen Alter trug er den Beinamen "der Blinde",
      vorher "der Edle" wurde die auserkorene Braut Mechthild (Metza), Tochter des
      Pfalzgrafen und Herzogs in Bayern, Rudolf I., in Bacharach im Beisein von 30
      Grafen und Rittern durch den Ehevertrag am 28. 6. 1330 mit demjenigen Sohn
      Lorettas verbunden, der Landgraf werden sollte.

      Die Braut erhielt von ihren Brüdern Rudolf II. und Ruprecht, dem späteren
      Kurfürsten von der Pfalz und Gründer der Universität Heidelberg, eine Mitgift von
      6000 Pfund Heller. Loretta gelobte eidlich der künftigen Schwiegertochter als
      Wittum das Haus Birkenfels und eine Jahresgülte von 750 Pfund Heller oder die
      Hälfte der Starkenburg, und zwar das Corveyer Lehen, mit der gleichen Summe.

      Da die Heirat die Vormundschaft Lorettas beendete, sicherte sie sich im voraus die
      Zustimmung der Wittelsbacher zu dem von ihr beanspruchten Altenteil, dem späteren Witwensitz Frauenberg mit 500 Pfund
      Heller Jahresrente, dazu noch 20 Fuder Weingülte, je 10 in Enkirch und Trarbach, außerdem den Brauweiler Hof St. Nikolaus
      in Reil und das väterliche Erbe des Grafen von Salm.

      Für ihre jüngeren Söhne, die künftigen Domgeistlichen Heinrich und Gottfried, sah man je 500 Pfund Jahresrente vor, da
      schließlich doch Johann die Landesherrschaft und die Braut zufielen. Die Jungvermählten—die Ehe wurde ein Jahr später
      geschlossen—standen der Gräfin-Mutter in ihrer ersten Urkunde, dem Altenteilbrief vom 20. 9.1331, noch mehr als im
      Bacharacher Vertrag zu, statt der 20 Enkircher und Trarbacher Fuder nun die Weinbede und Weinzinsen im Kröver Reich, um
      die 24 Fuder. Vorher hatte Loretta noch am 31. 1. 1331 dem Kloster Ravengiersburg Mühlengefälle in Enkirch abgekauft.

      Ein halbes Jahr später (13. 7. 1331) erklärten drei Gebrüder von Gulpe der Gräfin ihre Freundschaft, obwohl sie einen vierten
      Bruder längere Zeit gefangengesetzt hatte. Aus nicht bekannten Gründen verzichtete sie auf die Burg Herrstein als Alterssitz und
      wählte "Vrauwenberg die Burgh".

      Zu dieser aus den Bännen Birkenfeld und Brombach herausgelösten Zwergherrschaft, dem späteren kleinen Amt Frauenberg,
      gehörten die Dörfer Tal-Frauenberg, Reichenbach, Ausweiler, Hammerstein, Nohen, Rimsberg und der Hof Winnenberg.
      Bereits am 27.12.1332 verlieh Kaiser Ludwig, der Onkel der Schwiegertochter Lorettas, Tal-Frauenberg—wie auch
      Birkenfeld—das Stadtrecht.Wahrscheinlich zog Loretta 1332 auf die Burg Frauenberg, die in einem Seitental der Nahe
      gegenüber dem heutigen Sonnenberg an einem bis dahin nicht bewohnten Platz lag.

      Die Kurzbezeichnung Frauenberg, d. h. Burg der Herrin, kam erst später (1342) auf. Bekannt wurde sie durch Trithemius, der
      Loretta in der Sponheimer Chronik als Erbauerin anführt. Der dabei erwähnte Betrag des von Balduin erhaltenen Lösegeldes,
      des Baukapitals, ist mit 30 000 Goldgulden viel zu hoch angegeben; hier liegt wohl eine Verwechslung mit der
      Bürgschaftssumme für die Pfandburgen Cochem, Bernkastel und Manderscheid vor.

      Von der Volksüberlieferung bereitwillig übernommen wurde auch die
      abwegige Behauptung Trithemius in den Hirsauer Annalen, Loretta habe
      der aus einem uralten, verfallenen Kastell im Soonwald errichteten
      Frauenburg diesen Namen gegeben zur Verewigung des weiblichen
      Triumphes. Ärgerlich ist aber die völlig irrige Angabe des Collaborators
      am Gymnasium in Trarbach, J. H. Röhde, der Loretta von dem Lösegeld
      die Grevenburg über Trarbach erbauen ließ.

      Seit Röhde, dessen Irrtum Adam Storck 1818 übernommen und
      zusätzlich mit einem nächtlichen Ruinenspuk ausgemalt hat, machte der
      Volksmund aus der Grevenburg, d. h. Grafenburg, eine Gräfinburg.
      Stramberg hat schon voller Empörung die Trarbacher
      Frauenburg-Verwechslung korrigiert. In Wirklichkeit erbaute Lorettas Nachfolger Johann III., der 67 Jahre regierte, erst nach
      1350 die Grevenburg als neue Residenz an Stelle der veralteten Starkenburg.

      Die Birkenfelder Heimatforscher neigen heute auch der Auffassung Disselnkötters zu, daß die Frauenburg die Trutzburg
      Balduins, der "Buw, den wir zu Birkenfeld gebuwet han", gewesen sei. Disselnkötter bezweifelte nämlich mit Recht, daß die
      Bauleute im 14. Jahrhundert eine solche Burg in 19 Monaten mit Einschluß zweier Winter,— das ist die Zeitspanne zwischen
      der Auszahlung des Lösegeldes im November 1328 und der ersten urkundlichen Erwähnung der beziehbaren Frauenburg am
      28. 6.1330 im Bacharacher Vertrag—errichten konnten.

      Loretta hätte demnach auf ihr laut Sühnevertrag zustehendes Zerstörungsrecht verzichtet und die Balduinsburg mit einem Teil
      des Lösegeldes ausgebaut. Die Frauenburg war keineswegs ein bequemer Ruhesitz für Loretta, denn sie blieb dort in den 15
      Jahren bis zu ihrem Tode als Herrin in ihrem kleinen Reich unermüdlich tätig. Im Vergleich zu anderen sponheimischen Burgen
      war die Frauenburg eine kleine Burg von rechteckigem Grundriß, 29 m lang, 9,50 m breit, mit fünf Türmen und einer 2,5 m
      dicken Ringmauer.

      Auf einer 60 m hohen Bergkuppe gelegen, nach drei Seiten steil abfallend, konnte sie mit einer kleinen Schar gut verteidigt
      werden. Ihre Burgmannen, von denen wir einen, Johann von Oberwesel, namentlich kennen, wohnten in Tal-Frauenberg. Nur
      eine von der Frauenberger Herrin geführte Fehde ist bezeugt, die 1334 mit Blick von Lichtenberg, dem Edelknecht ihres
      Lehnsmannes Cuno von Daun-Oberstein. Wie Loretta hier altsponheimischen Besitz klar- und sicherstellte, ihn vorher schon
      durch den Rückkauf von den Schwarzenberger Lehnsleuten vergrößert hatte, so behauptete sie auch energisch ihre Rechte in
      dem endgültig gesicherten Birkenfelder Land gegen den trierischen Lehnsmann Godelmann von Liebenberg.

      Abwanderungsversuchen trat Loretta auch in der Frauenberger Zeit hart entgegen; ein kaiserliches Auswanderungsverbot vom
      27.1 2.1332 stützte sie dabei. Mit ihrer bereits auf Starkenburg praktizierten Methode, der Gefangennahme der Landflüchtigen
      und Bürgenstellung mit hoher Haftsumme, wehrte sie mehrfach dem Übel (1333, 1334, 1345).

      Auch in der lothringischen Herrschaft Püttlingen, die ihr nach dem Tod ihres Bruders Nikolaus als Pfandbesitz für die
      vorenthaltene Mitgift abgetreten wurde, handelte sie so hart, wie es der Fall des Ortsvorstehers von Ranspach belegt.Gräfin
      Loretta nahm weiter Anteil am Geschehen auf Starkenburg, nachdem sie die Moselresidenz verlassen hatte.

      Sie freute sich über die Geburt der Enkelkinder, teilte aber auch die Sorgen der jungen Familie. So beteiligte sie sich Ende der
      30er Jahre bei Pfandverschreibungen für Besitz in Erden und beim vorübergehenden Zwangsverkauf der Burg Herrstein, behielt
      sich jedoch das Wiederkaufsrecht vor. Große Schuldenlast drückte ihren Sohn Johann III. in dieser Zeit. Erzbischof Balduin
      gewährte ihm finanzielle Hilfe.

      Am 12. 9. 1338 erneuerte der Sohn Lorettas zur Absicherung des vordersponheimischen Besitzes und als dankbare Geste
      gegenüber Erzbischof Balduin das alte Lehnsverhältnis von 1190 mit dem Erzstift für die Hälfte der Starkenburg, die in der
      Enkircher Gemarkung lag, sowie für die Burg Birkenfeld mit den benachbarten Bännen; neu als Lehen trug Johann III. dem
      Erzbischof auf die halbe Burg Dill, den früheren Streubesitz Pantaleons und alles Eigengut in der Vorderen Grafschaft, als
      Zugabe Trarbach (villa Traynrebach) mit Zubehör rechts der Mosel, an dem Balduin wegen seiner Bedeutung als Paßschlüssel
      und Moselübergangsstelle sehr interessiert war.

      Diese Belehnung blieb allerdings für Trarbach in der Folgezeit ohne Bedeutung. Für die Abfindung der beiden jüngeren Söhne,
      die früh zu geistlichen Pfründen gelangt waren, aber erst spät geweiht wurden, hatte Loretta im Bacharacher Vertrag gesorgt.
      Sie erlebte nicht mehr, daß Heinrich Dompropst in Straßburg und Propst in Münstermaifeld, Gottfried Archidiakon und
      Chorbischof von Longuyon wurden.

      Das Verhältnis zu den vordersponheimischen Verwandten blieb durch die Auseinandersetzungen um Dill, dessen Anteil
      Pantaleon widerrechtlich an die Kreuznacher Linie verkauft hatte, gespannt, bis die Verlobung des 1332 geborenen
      Loretta-Enkels Johann (IV.) 1338 mit Elisabeth, der Tochter Walrams von Sponheim-Kreuznach, die Aussöhnung der Häuser
      brachte. Diese Sponheimer Heirat fand erst acht Jahre später statt, 1346, nach Lorettas Tod. Eine der beiden Töchter aus
      dieser Ehe wurde nach der Großmutter Loretta genannt; sie heiratete 1364 den Grafen Heinrich von Veldenz. Gräfin Loretta
      war auch Patin der Tochter ihres getreuen Ratgebers Volker von Starkenburg, die später als Nonne in das Frauenkloster
      Engelport eintrat.

      In den letzten Jahren ihres Lebens sorgte Loretta sich um ihr Seelenheil, doch
      zeigte sie sich nicht sehr freigiebig, wie ihre einzige Kirchengabe bezeugt, die zudem
      nur eine Zugabe zu der von ihrem Mann gemachten Stiftung war. Sie verdoppelte
      am 23. November 1342 die Ewiglichtspende für die Kirche in Zweienkirchen bei
      Wolfstein. Außerdem erfüllte sie noch Verpflichtungen aus früheren Jahren; am
      29.6.1344 stiftete sie zwei ewige Messen in den Kirchen zu Enkirch und Wolf für
      ihren Schwiegervater, den Grafen Johann II., und seine Vor- und Nachfahren, wie
      dieser selbst vor seinem Tode angeordnet hatte.

      Für die Enkircher Messe schenkte sie einen großen Wingert im Hinterberg, dem
      Wolfer Klosteraltar Weinbergstücke des Enkircher Heidenguts, das sie 1342
      gekauft hatte, außerdem den beiden Meßpriestern eine Jahresgülte von vier Malter
      Korn aus ihrem Zehnten in Reichenbach.

      Ein halbes Jahr später, am 13.12.1344, löste sie endlich ihre alte eigene
      Bußverpflichtung ein, die Ölspende für die Silberleuchter im Trierer Dom. Bei
      Ausbleiben des jährlichen Ohms Öl gestattete sie dem Trierer Domkapitel, den
      Kaufpreis von dem sponheimischen Hof (sog. Kaiserhof) in Kröv einzuziehen. Die
      Meßstiftungen überlebten die Reformation nicht; die Trierer Ölspende existierte
      wohl bis zum Ende des Kurstaates.

      Das letzte Schriftstück, das wir von Loretta haben, ist auf den 29. Juni 1345 datiert und bestätigt die Zweienkirchener
      Ewiglichtspende. Ende 1345 oder Anfang 1346 ist die Gräfin Loretta, noch nicht 50 Jahre alt, gestorben. Denn am 10. Februar
      1346 stiftete ihr Sohn Johann III. sechs Sester Olgülten aus dem Nußbaumgelände in Trarbach und Traben für "ein ewich Licht,
      Nacht und Dach zu byrnen, in einer Lampen, dy do henckit in yren Munster ubir den Graberin, do unse Vadir und unse Muder,
      und unse Aneheirre und unse Anevrauwe begrabin sint den Got gnedich si."

      Bis 1619 empfing die Abtei Himmerod diese Ölrente, bis sie durch Geld (30 Pfund Heller)
      abgelöst wurde und die Stiftung in Vergessenheit geriet. Loretta fand, wie die eben genannte
      Stiftungs-Urkunde besagt, neben ihrem Gatten Heinrich in der Himmeroder Erbgrablege ihre
      letzte Ruhestätte. Das Grabmal ist nicht mehr vorhanden, auch keine Abbildung davon.

      In der Klosterchronik des Mönchs Nikolaus Heesius sind 1641 nur die Grabsteine des Grafen
      Heinrich, des Sohnes Johann III.und der Schwiegertochter Mechthilde abgezeichnet, der Name
      Lorettas wird nicht erwähnt.

      Wir haben von der Gräfin Loretta von Sponheim-Starkenburg kein Bild, keine Beschreibung,
      keinen Bericht eines Zeitgenossen; nur Urkunden nüchternen Inhalts wie Verträge, Rechnungen,
      wenige Briefe geben uns Kunde von dieser außerordentlichen Frau. Gräfin Loretta hat die
      Aufgaben, denen sie sich als Gattin, Mutter und Vormund, als Landesherrin und Altgräfin stellen
      mußte, mit Tatkraft und Umsicht zu lösen versucht.

      Daß sie der Fehdelust und dem Machtstreben benachbarter Lehnsleute und Landesherren
      widerstand, den mächtigsten und bedeutendsten deutschen Fürsten ihrer Zeit bezwang und sich
      dabei kühn über die damalige Gesellschaftsordnung hinwegsetzte, machte diese Kleinfürstin zu einer herausragenden Gestalt der
      Heimat- und Landesgeschichte.

      Bewunderungswürdig ist es, wie sie die Pflichten ihrer Familie gegenüber mit Verantwortungsgefühl und Hingabe übernahm und
      erfüllte. Erstaunlich ist es, wie die junge Frau in den vielfältigen Bindungen des Rechts und der Sitte, in dem komplizierten
      Gefüge des Lehenswesens und in den Schwierigkeiten der beginnenden Geldwirtschaft sich zurechtfand und behauptete mit der
      Kraft und Sicherheit eines Mannes.

      Außergewöhnlich ist es, wie sie als eine gefestigte Persönlichkeit die seelische Not und die peinvolle Situation, längere Zeit im
      Kirchenbann leben zu müssen, ertrug. "Ihre Modernität bewies sie und ihre weibliche Klugheit, denen beiden der abstrakte
      männliche Ehrenpunkt mit all seinen wunderlichen Folgerungen sehr sonderbar erschienen sein muß, indem sie nur nach der
      Lage der Dinge und dem zu erreichenden Zweck handelte und im Strudel der inneren Wirren und äußeren Kriege ihre Familie,
      ihr Haus, ihr Land nicht untergehen ließ, sondern hielt, ja sogar mehrte." So sieht sie Annalise Schmidt bei ihrem Versuch, das
      Wesen dieser Frau begreiflich zu machen.

      In jüngster Zeit glaubt man an zwei Orten, an denen Loretta gewirkt hat, Abbildungen von ihr entdeckt zu haben. In der
      Zweienkirche bei Wolfstein wurde 1965 ein mittelalterliches Wandbild einer jungen Frau mit Krone und Heiligenschein
      freigelegt, die einem Mitraträger (auch mit Heiligenschein) eine Kirche in Kleinformat überreicht.

      Die Gloriole spricht nicht unbedingt dafür, daß hier die einstige
      Burgfrau von Alt-Wolfstein dargestellt ist, die dieser heute ganz allein
      in die Landschaft gebetteten Kirche—der Ort Zweienkirchen existiert
      nicht mehr—eine Ewiglichtampel gestiftet hat. Ähnlich vermutet man
      in einem Frauenkopf mit Stirnreif und Haube in der Kirche zu
      Niederbrombach die Herrin der nahen Frauenburg. Als Loretta sich
      dorthin nach 1331 zurückzog, wurde auch die Niederbrombacher
      Kirche ausgebaut, in deren erweitertem nördlichem Mittelschiff sich
      bei Renovierungsarbeiten 1963/64 an einer Konsole diese Plastik
      fand.

      Von den einstigen Wirkungsstätten Lorettas zeugen heute nur noch
      Ruinen. In Herrstein ist von der Burg außer dem sog.
      Schinderhannesturm nicht viel übrig. Die Reichsburg Alt-Wolfstein ist bis auf den 19 m hohen Bergfried und Mauerreste 1504
      zerstört worden. Von der Starkenburg stehen nur noch Fundamente heraus, wenigstens zwei Bolltürme zur Moselseite hin. Sie
      wurde noch im 16. Jahrhundert von Herzog Johann II. von Simmern bei Besuchen bewohnt; 1607 hatte sie noch eine
      Burgbesatzung, am Ende des 17. Jahrhunderts verfiel sie, ihre Reste wurden mit der Zeit abgetragen. Es existiert von der
      Starkenburg kein Bild, es gibt lediglich einen Rekonstruktionsversuch. An der Stelle, wo die Burg stand, bietet sich heute eine
      schöne Aussicht auf das Moseltal.

      Im Dorf Starkenburg erinnern der "Lorettablick" und eine Straße an die einstige Burgherrin. Die Frauenburg, heute Eigentum
      des Landes Rheinland-Pfalz, ist mit ihren zwei noch stehenden mächtigen Rundtürmen vorbildlich instand gesetzt worden. Von
      der elsässischen Burgruine Salm in den nördlichen Vogesen, die sich auf einem dem Tete Pelee vorgesetzten Felsenkegel
      erhebt, hat der Wanderer einen weiten Ausblick.

      Die 811 m hochgelegene Ruine—am Fuße steht das Forsthaus Salm— wurde im 17. Jahrhundert zerstört. Vorhanden sind
      noch die Reste eines großen Turmes und der Umfassungsmauer.

      Die Erinnerung an die Gräfin Loretta lebt in vielfacher Weise fort. In Traben-Trarbach erinnert neben einer Lorettastraße im
      Stadtteil Traben das 1907 erbaute stattliche Lorettahaus mit seinen historischen Wandfresken und Plastiken (letztere von
      Bildhauer Bernhard Wendhut) an sie. Eine andere moderne Darstellung Lorettas zeigt ein Gemälde der Bilderfolge zur
      Moselgeschichte und -sage des Weimarer Malers Hans W. Schmidt im Festsaal des Kellereigebäudes Julius Kayser.

      Auch der Kommerz und der Sport haben sich des populären Namens bis heute bedient. Es gab Ende der 20er Jahre in
      Traben-Trarbach eine Radsportvereinigung "Loretta"; dem steht in Frauenberg ein gleichnamiger Fußball-Club gegenüber.

      Das erste Moselrundfahrtschiff nach dem ersten Weltkrieg hieß "Gräfin Loretta" eine kleine Nachfolgerin hält die Tradition hier
      auf der Mosel aufrecht. Bei Heimatfesten in TrabenTrarbach, Enkirch und Kröv wird Lorettas seit Jahrzehnten in Festzügen
      gedacht.

      In den Enkircher Heimatstuben sind die Kopien zweier Loretta-Urkunden ausgestellt, die des Sühnevertrages von 1328 mit
      Siegeln und die der Weinbergsstiftung von 1344 für die Anniversarien in Enkirch und Wolf.—Am nachhaltigsten war die
      literarische Nachwirkung.

      Fast alle Beschreiber des Moseltales seit Adam Storck haben das Lorettathema, z. T. auch mit Iyrischen Einlagen, behandelt.
      Alle, von Damitz über Bourdelois, Bärsch, Graeff, Hocker, Roke, Trinius bis zu Mathar, haben sie—ausgenommen der
      kritische Stramberg 1837—die bekannten Irrtümer mehr oder minder übernommen.

      Kurz vor der Jahrhundertwende griff auch die Belletristik auf den inzwischen sagenumwobenen Stoff zurück. H. A. Reulands
      "Frauenrache", eine seiner "Erzählungen aus dem luxemburgischen Volksleben" (1891), zeigt Loretta als eine beleidigte und
      gereizte Frau, die kalt und listig die Gefangensetzung Balduins plant.

      Liebenswürdiger behandeln die nächsten Literaten unsere Gräfin, sie bedienen sich allerdings des "erotischen Beiwerks", das
      Storck ersann. Viel gelesen wurde seit 1896 der Lorettaroman des Trarbacher Bürgermeisters Hermann Falkenhagen, dessen
      Widmungsverse auch das Lorettahaus schmükken. Später (1926) erschien bei Bertelsmann die historische Erzählung "Im
      Unterliegen gesiegt" von Käthe Papke, die auch über die Vordersponheimer ("Graf Sponheims Ehe") geschrieben hat.

      Carl Salm verfaßte 1908 einen epischen Moselgesang "Frauenmut" in dem sich Volker von Starkenburg aus Liebesschmerz
      nach Lorettas Absage vom Burgfelsen in die Mosel stürzt. Bei Falkenhagen ist der treue Helfer Lorettas nicht der historische
      Volker II. von Starkenburg, von dem sich die Wildberger und die Kratz von Scharffenstein herleiten, sondern der Enkircher
      Schultheiß Schetter vom Heidenhof.

      Zwei Birkenfelder schrieben historische Schauspiele, Albert Erk "Lauretta von Sponheim" (1924), Emil Anton Riester
      "Starkenburg" (1927). Es ist nicht bekannt, ob diese an klassischen Vorbildern geschulten Heimatstücke auf die Bühnen kamen.
      Das im Winter 1926/27 von der Carnevalsgesellschaft 1 1884 Enkirch aufgefrührte Heimatspiel "Loretta" in 10 Aufzügen griff
      auf Falkenhagens Roman zurück, der für die Bühne bearbeitet wurde.

      Der Enkircher Heimatdichter Adolf Weingärtner schrieb dazu einen Prolog. Die Enkircher Laienspieler wiederholten 1934
      diese Aufführung mit großem Erfolg. Nicht aufgezählt werden können alle Gedichte, die im vorigen und diesem Jahrhundert in
      wohlgesetzten, aber auch unbeholfenen Versen Loretta besungen haben. Es seien hier stellvertretend W. von Waldbrühl
      (1855), Karl Mörchen (1884), Friedrich Röhrig (1897), Hermann Falkenhagen (1911), Adolf Nußbaum (1924) und ein
      Anonymus in der Traben-Trarbacher Zeitung vom 5.10.1927 genannt.

      Ebenso gibt es eine Reihe populär gehaltener Aufsätze von Heimatkundlern und Journalisten, die ohne Bedenken die tradierten
      Irrtümer weitergegeben haben. Historiker wollen stets eine Schutzmauer der Exaktheit und Vollständigkeit der Fakten
      aufgerichtet sehen. Die Informationen über das Mittelalter, hier um das Geschehen im 14. Jahrhundert im Mosel-Naheraum,
      sind spärlich.

      Die Persönlichkeit einer Kleinfürstin, ihre Lebensbedingungen und der zeitliche Hintergrund zusammengenommen bieten eine
      Fülle von Vielfältigkeiten, die nicht gänzlich reproduziert werden können. Geschichte soll auch erzählt werden. Daß dabei
      Althergebrachtes, Umstrittenes und Erdichtetes im Laufe der Zeiten aufgewärmt und weitergesponnen wird, daß anschaulich
      Dargebotenes leichter Leser findet als ein spröder Forschungsbericht, hat auch die Loretta-Tradition bewiesen. Die
      Fachhistoriker haben diese einmalige Frau erst spät gewürdigt; "Erzählungskünstlern" die sich des unerhörten Fakts
      angenommen und dem Genius loci gehuldigt haben, verdankt Loretta von Sponheim eigentlich ihren Ruhm und ihre bleibende
      Popularität.

      Quelle:Jahrbuch des Kreises Bernkastel-Kues 1985



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